Das Medical der Klasse 2 ist für Privatpiloten (PPL) sowie für bestimmte Segelflug- oder Ballonlizenzen Voraussetzung. Es stellt sicher, dass Pilotinnen und Piloten für die private Fliegerei gesundheitlich geeignet sind. Es bildet somit eine Zwischenstufe zwischen dem weniger strengen LAPL-Medical und dem deutlich umfangreicheren Medical der Klasse 1 für Berufspiloten.
Die Flugtauglichkeitsuntersuchung für das LAPL Medical dient der Feststellung, ob Bewerber*innen gesundheitlich in der Lage sind, ein Luftfahrzeug sicher zu führen. Sie umfasst in der Regel folgende Bereiche:
• Anamnese
Umfassende Krankengeschichte, inklusive Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel-, neurologischer und psychischer Erkrankungen, Operationen, Unfällen, eingenommenen Medikamenten und Suchterkrankungen.
• Allgemeine körperliche Untersuchung
Untersuchung von Herz, Lunge, Bewegungsapparat, Haut, Nervensystem sowie eine allgemeine Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit.
• Herz-Kreislauf-System
o Kontrolle von Blutdruck und Herzfrequenz.
o Ruhe-EKG
o Ab dem 40. Lebensjahr: Einschätzung der Herz-Kreislauf-Risikofaktoren:
Es erfolgt dabei die Bestimmung des 10-Jahres-Risikos für Herzinfarkte und Schlaganfälle mit einem Risikorechner. Bei einem 10-Jahres-Risiko ab 10% sind weiterführende Untersuchungen (Belastungs-EKG, Ultraschall der Halsgefäße, Ultraschall des Herzens) notwendig. Gleiches gilt bei Vorliegen von zwei oder mehr Herz-Kreislauf-Risikofaktoren. Diese sind zum Beispiel Rauchen, Diabetes, Bluthochdruck, Übergewicht oder Störungen des Fettstoffwechsels. Die zusätzlichen Untersuchungen führen wir in unserer Praxis durch oder können von externen Ärzten mitgebracht werden (maximal 3 Monate alt).
o Ab dem 60. Lebensjahr: routinemäßiges Belastungs-EKG (extern – sinnvolle Ergänzung). Eine Ultraschalluntersuchung der Halsgefäße und des Herzens erfolgt auch beim Kardiologen in Abhängigkeit des 10-Jahres-Risikos für Herzinfarkte und Schlaganfälle (wie ab dem 40. Lebensjahr, siehe oben).
• Sehvermögen
o Sehschärfenbestimmung, Untersuchung des vorderen und hinteren Augenabschnittes, der Augenbeweglichkeit, des Stereosehens und des Farbensehens
o Sehschärfe: mindestens 0,7 (70 % Sehleistung) auf beiden Augen zusammen (mit oder ohne Korrektur). Mindestwert für jedes Auge einzeln 0,5 (50% Sehleistung). Die Prüfung erfolgt in den Entfernungen 0,4 m, 1,0 m und 4 m. Die Untersuchung muss mit einer Sehhilfe erfolgen, ein Wechsel ist nicht erlaubt.
o Farbensehen: Ishihara-Test. Bei Nichtbestehen des Ishihara-Tests wird die Limitation VCL (Fliegen nur bei Tageslicht erlaubt) ins Medical eingetragen. Diese Limitation kann in Konsultation mit dem Luftfahrbundesamt entfernt werden, wenn entweder der Farbensehtest am Nagel-Anomaloskop, der Lantern-Test oder der CAD-Test erfolgreich absolviert wird.
o ab 60 Jahre: Prüfung des Dämmerungskontrastsehens bei jeder Untersuchung.
• Hörvermögen
o Normales Sprachverständnis in einem Gespräch aus 2 Metern Entfernung
• Laboruntersuchungen
o Urinuntersuchung (z. B. Zucker, Eiweiß, Blut).
o ab 40. Lebensjahr: Bestimmung der Blutfette zur Berechnung des Herz-Kreislaufrisikos (extern)
• Weitere Untersuchungen
o Lungenfunktionstests bei entsprechender Symptomatik oder Vorerkrankungen der Lunge (extern beim Pulmonologen)
o bei BMI >35 kg/m2: Evaluation des Herz-Kreislauf-Systems mit Messung von Blutzucker, HbA1c und Blutfetten, Langzeit-Blutdruck, Ergometrie, Echokardiographie, Carotis-Duplex-Untersuchung, Screening auf Schlafapnoe (extern). Ggfs. ist ein medizinischer Überprüfungsflug notwendig.
o Fachärztliche Zusatzgutachten bei auffälligen Befunden