FAQ - MEDICALS

Wir führen flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen für Inhaber und Neuanwärter von Privatpilotenlizenzen der Klassen 2 und LAPL (LAPL-Medical), für Kabinenpersonal (Cabin Crew Medical Report) durch. Als Arzt und Privatpilot möchte ich Sie dabei unterstützen, Ihre medizinische Flugtauglichkeit möglichst langfristig zu erhalten.

Der Tauglichkeitsuntersuchung zum Erwerb oder Erhalt einer Privatpilotenlizenz (PPL, SPL, BPL)

Das LAPL-Medical ist das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis für Inhaber*innen einer Leichtflugzeugpilotenlizenz (LAPL) sowie für bestimmte Segelflug- und Ballonlizenzen innerhalb der Europäischen Union. Die Untersuchung umfasst eine allgemeine ärztliche Untersuchung einschließlich Seh- und Hörtests sowie eine Beurteilung des Herz-Kreislauf-Systems. Im Vergleich zum Medical Klasse 2 sind die Anforderungen einfacher und speziell auf die Freizeitfliegerei zugeschnitten.

• Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation

• Fluglizenz, Anzahl der Flugstunden seit Ausstellung des letzten Tauglichkeitszeugnisses

• altes Tauglichkeitszeugnis

• Brille und ggfs. Kontaktlinsen, wenn diese beim Fliegen getragen werden sollen

• Aktueller Brillenpass

• Immer bei Erstuntersuchung: Augenarztbericht auf LBA-Formular (kann auch nachgereicht werden, wenn der Augenarzttermin noch nicht stattgefunden hat)

• Ärztliche Berichte bei Vorerkrankungen mit möglicher Auswirkung auf die Tauglichkeit (z.B. Entlassungsberichte der Klinik, Facharztbefunde)

• Antragsformular Medical, Ergänzung zum Antragsformular und Mental Health Fragebogen (vollständig ausgefüllt und unterschrieben, siehe Dokumentendownload LBA)

• Führer von Flächenflugzeugen (PPL A)

• Führer von Hubschraubern (PPL H)

• Führer von Segelflugzeugen (SPL)

• Freiballonführer gewerblich und privat (BPL)

• HEMS-TC ("Helicopter Emergency Medical Services Technical Crew Member" = Notfallsanitäter in Rettungshubschraubers)

• LAPL (A) (Aeroplane)

• LAPL (H) (Hubschrauber)

• LAPL (S) (Segelflugzeug)

• LAPL (B) (Ballon)

• Ultraleichtpiloten

Das Medical der Klasse 2 ist für Privatpiloten (PPL) sowie für bestimmte Segelflug- oder Ballonlizenzen Voraussetzung. Es stellt sicher, dass Pilotinnen und Piloten für die private Fliegerei gesundheitlich geeignet sind. Es bildet somit eine Zwischenstufe zwischen dem weniger strengen LAPL-Medical und dem deutlich umfangreicheren Medical der Klasse 1 für Berufspiloten.

Die Flugtauglichkeitsuntersuchung für das LAPL Medical dient der Feststellung, ob Bewerber*innen gesundheitlich in der Lage sind, ein Luftfahrzeug sicher zu führen. Sie umfasst in der Regel folgende Bereiche:

• Anamnese 

Umfassende Krankengeschichte, inklusive Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel-, neurologischer und psychischer Erkrankungen, Operationen, Unfällen, eingenommenen Medikamenten und Suchterkrankungen.

 • Allgemeine körperliche Untersuchung 

Untersuchung von Herz, Lunge, Bewegungsapparat, Haut, Nervensystem sowie eine allgemeine Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

• Herz-Kreislauf-System 

o Kontrolle von Blutdruck und Herzfrequenz.

o Ruhe-EKG

o Ab dem 40. Lebensjahr: Einschätzung der Herz-Kreislauf-Risikofaktoren:

Es erfolgt dabei die Bestimmung des 10-Jahres-Risikos für Herzinfarkte und Schlaganfälle mit einem Risikorechner. Bei einem 10-Jahres-Risiko ab 10% sind weiterführende Untersuchungen (Belastungs-EKG, Ultraschall der Halsgefäße, Ultraschall des Herzens) notwendig. Gleiches gilt bei Vorliegen von zwei oder mehr Herz-Kreislauf-Risikofaktoren. Diese sind zum Beispiel Rauchen, Diabetes, Bluthochdruck, Übergewicht oder Störungen des Fettstoffwechsels. Die zusätzlichen Untersuchungen führen wir in unserer Praxis durch oder können von externen Ärzten mitgebracht werden (maximal 3 Monate alt).

o Ab dem 60. Lebensjahr: routinemäßiges Belastungs-EKG (extern – sinnvolle Ergänzung). Eine Ultraschalluntersuchung der Halsgefäße und des Herzens erfolgt auch beim Kardiologen in Abhängigkeit des 10-Jahres-Risikos für Herzinfarkte und Schlaganfälle (wie ab dem 40. Lebensjahr, siehe oben).

• Sehvermögen

o Sehschärfenbestimmung, Untersuchung des vorderen und hinteren Augenabschnittes, der Augenbeweglichkeit, des Stereosehens und des Farbensehens

o Sehschärfe: mindestens 0,7 (70 % Sehleistung) auf beiden Augen zusammen (mit oder ohne Korrektur). Mindestwert für jedes Auge einzeln 0,5 (50% Sehleistung). Die Prüfung erfolgt in den Entfernungen 0,4 m, 1,0 m und 4 m. Die Untersuchung muss mit einer Sehhilfe erfolgen, ein Wechsel ist nicht erlaubt.

o Farbensehen: Ishihara-Test. Bei Nichtbestehen des Ishihara-Tests wird die Limitation VCL (Fliegen nur bei Tageslicht erlaubt) ins Medical eingetragen. Diese Limitation kann in Konsultation mit dem Luftfahrbundesamt entfernt werden, wenn entweder der Farbensehtest am Nagel-Anomaloskop, der Lantern-Test oder der CAD-Test erfolgreich absolviert wird.

o ab 60 Jahre: Prüfung des Dämmerungskontrastsehens bei jeder Untersuchung.

• Hörvermögen

o Normales Sprachverständnis in einem Gespräch aus 2 Metern Entfernung

• Laboruntersuchungen

o Urinuntersuchung (z. B. Zucker, Eiweiß, Blut).

o ab 40. Lebensjahr: Bestimmung der Blutfette zur Berechnung des Herz-Kreislaufrisikos (extern)

• Weitere Untersuchungen

o Lungenfunktionstests bei entsprechender Symptomatik oder Vorerkrankungen der Lunge (extern beim Pulmonologen)

o bei BMI >35 kg/m2: Evaluation des Herz-Kreislauf-Systems mit Messung von Blutzucker, HbA1c und Blutfetten, Langzeit-Blutdruck, Ergometrie, Echokardiographie, Carotis-Duplex-Untersuchung, Screening auf Schlafapnoe (extern). Ggfs. ist ein medizinischer Überprüfungsflug notwendig.

o Fachärztliche Zusatzgutachten bei auffälligen Befunden

Medical Klasse II:

• bis 39 Jahre: 5 Jahre 

• ab dem 40. Lebensjahr: 2 Jahre

• ab dem 50. Lebensjahr: 1 Jahr


LAPL-Medical:

• bis 39 Jahre: 5 Jahre

• ab dem 40. Lebensjahr: 2 Jahre

Bei jeder Verlängerungsuntersuchung für ein Medical erfolgt eine Routine-Augenuntersuchung in unserer Untersuchungsstelle. Diese führen wir komplett selbst durch.

In bestimmten Fällen ist jedoch eine fachärztliche Augenuntersuchung notwendig, die auf dem vom LBA vorgegebenen Formular „Augenärztlicher Untersuchungsbericht“ dokumentiert werden muss

• Immer bei der Erstuntersuchung.

• Immer bei normabweichenden oder zweifelhaften Befunden (Medical Klasse II)

• Immer bei deutlicher Verschlechterung des unkorrigierten Visus, jeglicher Verschlechterung des bestkorrigierten Visus, dem Auftreten einer Augenerkrankung, einer Augenverletzung oder einer Augenoperation.

Die augenärztliche Untersuchung kann prinzipiell in einer Augenarztpraxis Ihrer Wahl stattfinden. Die Verwendung des "Augenärztlichen Untersuchungsberichtes" vom LBA ist jedoch obligat.

Medical Klasse II:

Eine HNO-ärztliche Vorstellung ist bei Verlängerungsuntersuchungen nicht regelhaft notwendig. Sie wird nur im Bedarfsfall notwendig, z.B. bei Erkrankungen des Gleichgewichtsorganes, Belüftungsstörungen der Nasennebenhöhlen oder des Mittelohres. 


LAPL-Medical:

Eine HNO-ärztliche Untersuchung ist nicht regelhaft notwendig. Sie wird nur im Bedarfsfall notwendig, z.B. bei Erkrankungen des Gleichgewichtsorganes, Belüftungsstörungen der Nasennebenhöhlen oder des Mittelohres.

KOSTEN (€)

Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Die genauen Kosten können Sie telefonisch erfragen.